Häufige Fragen
Wo finde ich die Bewerbungsfrist?
Eine offizielle Bewerbungsfrist gibt es bei uns nicht. Wir nehmen das ganze Jahr über Bewerbungen an, Sie können sich also jederzeit bei uns bewerben. Bitte beachten Sie aber, dass Sie Ihr Aufnahmeverfahren eventuell nicht rechtzeitig abschließen können, wenn Sie Ihre Bewerbung erst sehr kurz vor Semesterbeginn (1. August für das Wintersemester bzw. 1. Januar für das Sommersemester) einreichen. Falls Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum benötigen, sollten Sie zudem ausreichend Zeit für die Beantragung des Visums im Anschluss an Ihre Aufnahme bei uns einplanen (für Einzelheiten siehe Visumsfragen in dieser FAQ-Liste).
Ich möchte mich bewerben, bin mir aber nicht sicher, ob meine Unterlagen die Vorgaben erfüllen. Kann ich dazu vorab eine Einschätzung erhalten?
Das ist leider nicht möglich. Wir prüfen ausschließlich Unterlagen, die im Rahmen einer Bewerbung hochgeladen werden oder uns anschließend per E-Mail zugehen. Auf dem Portal „anabin“ (https://anabin.kmk.org/cms/public/startseite) können Sie selbst überprüfen, ob die Hochschule, an der Sie Ihren Bachelorabschluss erworben haben, in Deutschland anerkannt ist.
Ich habe meine Bewerbung abgeschickt. Was passiert nun?
Das Aufnahmeteam wird Ihre Bewerbung und die eingereichten Unterlagen sorgfältig prüfen. Sollten die erforderlichen Unterlagen und Testresultate (d. h. die Aufnahmevoraussetzungen) nicht vollständig sein oder nicht in allen Punkten den Kriterien entsprechen, melden wir uns per E-Mail bei Ihnen. In dieser E-Mail ist detailliert aufgeführt, welche Unterlagen und Testresultate in Ihrer Bewerbung noch fehlen. Zudem enthält sie hilfreiche Hinweise dazu, welche Tests anerkannt sind und wie Sie diese absolvieren können.
Einige Zeit später kontaktiert Sie jemand von unseren Studienberater:innen, um einen Termin für das Auswahlinterview mit Ihnen zu vereinbaren. In der Regel kann das Interview auch schon stattfinden, wenn Sie noch nicht alle fehlenden Dokumente nachgereicht haben. In manchen Fällen bitten wir Sie jedoch zuerst um Einreichung der Unterlagen (wenn beispielsweise Informationen zum Bachelorstudium fehlen). Sind Ihre Unterlagen bereits vollständig, werden Sie direkt von unseren Studienberater:innen kontaktiert.
Welche Aufnahmevoraussetzungen gelten für mein Studienprogramm?
Sie können die Aufnahmevoraussetzungen für jedes unserer Programme auf unserer Website nachlesen. Zu den Voraussetzungen für Master- und MBA-Programme zählen ein in Deutschland anerkannter, gültiger Bachelorabschluss (dafür reichen Sie bitte ein Abschlusszeugnis und ein Transcript of Records ein), ein Englisch-Sprachnachweis (kann je nach gewähltem Track variieren) und ein Aufnahmetest (wahlweise GMAT, GRE, EBSgrad, BAT oder CAT). Für das MBA-Programm benötigen wir zudem einen Nachweis über relevante Berufserfahrung.
Wie lange habe ich Zeit, um die fehlenden Dokumente nachzureichen?
Sie sollten die fehlenden Dokumente so schnell wie möglich nachreichen, um den Prozess zu beschleunigen und noch ausreichend Zeit für die Beantragung eines Visums zu haben. Sofern Sie ein Visum benötigen, sollten Sie Ihr Aufnahmeverfahren mindestens zwei Monate vor Beginn Ihres Studiums abschließen. Falls Visumstermine in Ihrem Land schwer zu bekommen sind, sogar noch früher. Sollten Sie weitere Unterlagen benötigen (zum Beispiel von der Akademische Prüfstelle, kurz APS), planen Sie dafür bitte ebenfalls Zeit ein.
Spätestens bis zum 15. des Monats, in dem Ihr erstes Semester beginnt (August für das Wintersemester, Januar für das Sommersemester), muss alles vorliegen. Da die Vorlesungen schon bald danach starten, raten wir jedoch zu einer früheren Einreichung. Bitte bedenken Sie, dass Sie erst mit unterschriebenem Zulassungsbescheid überhaupt ein Visum beantragen können. Wenn Sie sich aus einem anderen Land bei uns bewerben, liegt es daher in Ihrem eigenen Interesse, die fehlenden Dokumente möglichst zeitnah vorzulegen.
Muss ich alle fehlenden Dokumente vorlegen, ehe ich mich immatrikulieren und mein Studium beginnen kann?
Ja. Um Ihren Zulassungsbescheid und Ihren Studienvertrag zu erhalten, müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise einreichen. Eine Ausnahme bildet lediglich Ihr Bachelorzeugnis, sofern es noch nicht vorliegt (da Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch abschließen). In dem Fall können Sie das Abschlusszeugnis später einreichen, müssen dies jedoch vor Ende Ihres ersten Studiensemesters tun.
Muss ich alle fehlenden Dokumente vorlegen, ehe ich mein Visum beantrage?
Ja. Sie können den Antragsprozess starten, sobald Sie die Gebühren bezahlt und die Immatrikulationsbescheinigung erhalten haben.
Welche Unterlagen erhalte ich von der EBS Universität für meinen Visumsantrag?
Normalerweise verlangt das Konsulat einen Nachweis darüber, dass Sie offiziell für ein Studienprogramm zugelassen wurden und Ihr Studium in Deutschland in Kürze beginnen wollen. Für Ihren Visumsantrag erhalten Sie von der EBS Universität:
- einen Brief mit der Bestätigung, dass Sie das Aufnahmeverfahren erfolgreich absolviert haben (auf Deutsch). Darin steht auch das Datum, zu dem Ihr Studium an der EBS Universität beginnt. Zudem bestätigt der Brief, dass Ihre Englischkenntnisse für die Teilnahme an unserem Studienprogramm als ausreichend befunden wurden (der Brief geht Ihnen zusammen mit Ihrem Vertrag zu). Es kann jedoch vorkommen, dass das Konsulat weitere Nachweise darüber verlangt, dass Sie den Studieninhalten in der offiziellen Lehrsprache (in dem Fall Englisch) folgen können.
- einen Brief mit der Bestätigung, dass die EBS Universität Sie bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft so weit wie möglich unterstützt (ebenfalls auf Deutsch; auch diesen Brief erhalten Sie zusammen mit Ihrem Vertrag).
- die Immatrikulationsbescheinigung (das wichtigste Dokument), die Ihre Einschreibung in ein Studienprogramm der EBS Universität belegt. Sie wird Ihnen durch unser Studierendensekretariat ausgestellt, nachdem Sie den Vertrag unterzeichnet und die anfänglichen Studiengebühren bezahlt haben. Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung nach Unterzeichnung des Vertrags rund drei Werktage in Anspruch nimmt.
Benötige ich ein APS-Zertifikat, um an der EBS Universität zu studieren?
Ein Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) ist keine Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an der EBS Universität.
Wenn Sie jedoch Ihren Bachelorabschluss in China, Indien oder Vietnam erworben haben, benötigen Sie ein APS-Zertifikat, um ein Studentenvisum für Deutschland zu beantragen. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten:
- Indien: https://aps-india.de/
- China: https://www.aps.org.cn/
- Vietnam: https://vietnam.diplo.de/vn-de/willkommen/aktuelles/aps/1236800